Beim Planen eines Hausbaus fragen sich viele, wie sie von steuerlichen Vorteilen profitieren und bestimmte Kosten absetzen können. Insbesondere bei Handwerkerleistungen gibt es Möglichkeiten, steuerliche Erleichterungen zu erhalten.

Auch wenn die direkten Baukosten nicht absetzbar sind, gibt es dennoch Wege, wie Sie Ihre Steuerlast verringern können.

Es ist wichtig, zu verstehen, zu welchem Zeitpunkt und welche spezifischen Kosten Sie geltend machen können. In diesem Artikel widmen wir uns genau dieser Thematik und beleuchten die verschiedenen Aspekte rund um das Thema Steuervorteile beim Hausbau.

Welche Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar?

Laut Einkommensteuergesetz, Paragraf 35a, können Sie für Handwerkerleistungen, die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung betreffen, von einer Steuerermäßigung profitieren. Dabei können Sie 20% der Ausgaben geltend machen, aber höchstens 1.200 € pro Jahr. Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese Ermäßigung nur auf die Lohnkosten bezieht und nicht auf das Baumaterial.

Ein kurzes Rechenbeispiel: Wenn Sie Handwerkerlohnkosten von 6.000 € haben, können Sie dank der 20%-Regel 1.200 € absetzen. Bei Kosten von 10.000 € würden Sie zwar 2.000 € nach der Regel absetzen können, jedoch begrenzt die Höchstgrenze die Ermäßigung auf 1.200 €.

Wie kann man den maximalen Steuervorteil nutzen?

Möchten Sie das Beste aus Ihrer Steuererklärung in Bezug auf den Hausbau herausholen? Eine kluge Strategie ist es, größere Bau- oder Renovierungsmaßnahmen auf das Ende des Jahres zu legen. Auf diese Weise können Sie die Handwerkerrechnung auf zwei Jahre verteilen und somit für beide Jahre die maximale Steuerermäßigung von jeweils 1.200 € nutzen.

Steuern sparen: Kriterien zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Wenn Sie planen, Handwerkerarbeiten steuerlich geltend zu machen, gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die Sie beachten sollten. Nicht alle Kosten rund um den Hausbau oder Renovierungen sind steuerlich absetzbar. Lassen Sie uns die Kernbedingungen im Detail betrachten.

Wann kann man Handwerkerleistungen absetzen?

Eine Grundregel lautet: Erst nach dem Einzug kann gespart werden. Das bedeutet, dass nur Arbeiten an bestehenden Immobilien von der Steuer abgesetzt werden können. Wenn Sie beispielsweise in der Planungsphase Ihres Hausbaus sind, können Sie diese Kosten nicht absetzen. Einfach gesagt: Solange Ihr Haus als Neubau gilt und Sie noch nicht eingezogen sind, können Sie Handwerkerarbeiten steuerlich nicht geltend machen.

Was zählt beim Finanzamt als Neubau?

Der Begriff „Neubau“ wird vom Finanzamt interessanterweise nicht definiert, indem es sich auf den Zeitraum des Baus selbst bezieht. Stattdessen gilt ein Haus als Neubau solange, bis es bewohnbar und tatsächlich bewohnt wird. Ab diesem Moment können Sie mit steuerlichen Vorteilen rechnen, insbesondere in Bezug auf Handwerkerleistungen.

Gilt der Steuervorteil für alle Immobilien?

Ein wichtiger Punkt ist, dass dieser Steuervorteil nur für selbst bewohnte Immobilien gilt, egal ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Das heißt, wenn Sie eine Immobilie zur Vermietung oder zum Verkauf bauen, können Sie keine steuerlichen Vorteile für Handwerkerleistungen beanspruchen.

Was, wenn es andere Förderungen gibt?

Es gibt viele staatliche Förderprogramme, insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Renovierungen oder Modernisierungen unterstützen. Beachten Sie jedoch, dass Sie nicht doppelt profitieren können. Wenn Sie für eine bestimmte Maßnahme einen staatlichen Zuschuss erhalten, ist diese Maßnahme nicht mehr von der Steuer absetzbar.

Welche Kosten sind genau absetzbar?

Hier gibt es eine klare Unterscheidung: Nur die Arbeitskosten des Handwerkers können abgesetzt werden, nicht aber die Kosten für Baumaterialien oder andere Materialien. Deshalb ist es wichtig, dass Handwerker in ihren Rechnungen Arbeits- und Materialkosten getrennt aufführen.

Achtung: Wenn Sie selbst am Bau oder an der Renovierung beteiligt sind, können Sie Ihre eigene Arbeitszeit leider nicht von der Steuer absetzen.

Wie sollten Zahlungen erfolgen?

Die Art der Zahlung ist ebenfalls entscheidend. Barzahlungen sind tabu, wenn Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen möchten. Stattdessen sollten Sie immer per Überweisung zahlen und sowohl die Rechnung als auch den Kontoauszug oder die Zahlungsbestätigung sorgfältig aufbewahren. Diese Dokumente müssen später Ihrer Steuererklärung beigefügt werden.

Zusätzliche absetzbare Kosten beim Hausbau

Beim Hausbau oder -kauf gibt es neben den klassischen Baukosten auch eine Reihe von Dienstleistungen, die als haushaltsnahe Leistungen gelten und steuerlich geltend gemacht werden können.

Dienstleistungen rund ums Zuhause

Einige Beispiele für solche Leistungen sind:

  • Das Engagieren von Reinigungspersonal oder einer Hilfe für den Haushalt.
  • Gartenarbeiten, von der Gestaltung des Gartens bis hin zu speziellen Aufgaben wie dem Beschneiden von Bäumen.
  • Dienste des Schornsteinfegers, der sich um verschiedene Aufgaben rund um die Heizanlage kümmert.

Projekte im Außenbereich

Aber auch größere Projekte im Freien können abgesetzt werden:

  • Bau von Gartenhäuschen oder Carports.
  • Gestaltung der Terrasse und des umgebenden Außenraums.
  • Das Verlegen von Pflastersteinen für Wege oder Einfahrten.

Für diese Art von Arbeiten gilt ein Tipp: Planen Sie sie nach dem Einzug in Ihre Immobilie, um steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen. Der Grund dafür ist die sogenannte 20-Prozent-Regel. Das bedeutet, dass Sie bis zu 20 % der Kosten, jedoch maximal 4.000 € jährlich, steuerlich absetzen können.

Steuerliche Aspekte bei vermieteten Immobilien

Wenn Sie eine Immobilie bauen oder kaufen, um diese zu vermieten, verändert sich die steuerliche Perspektive im Vergleich zur Selbstnutzung. Vermieter können in vielen Fällen umfassendere steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Volle Kostenabsetzbarkeit

Einer der größten Vorteile beim Bauen oder Kaufen einer Immobilie zur Vermietung ist die Möglichkeit, nahezu die gesamten Kosten steuerlich abzusetzen.

Im Unterschied zu einem selbstgenutzten Objekt, bei dem in erster Linie nur Handwerkerkosten absetzbar sind, können Vermieter nicht nur den Lohnanteil, sondern fast alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Immobilie steuerlich geltend machen.

Absetzungen für Abnutzung (AfA)

Die Kosten, die beim Bau oder Kauf einer Immobilie entstehen, werden als Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezeichnet. Diese Kosten können nicht sofort in voller Höhe abgesetzt werden, sondern verteilen sich über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie.

Das nennt man steuerrechtlich „Absetzungen für Abnutzung“ oder kurz AfA. Dabei wird jedes Jahr ein bestimmter Prozentsatz dieser Kosten als Aufwand in der Steuererklärung angegeben.

Sofortige Absetzbarkeit von Werbungskosten

Es gibt jedoch bestimmte Kosten, die Vermieter sofort und in vollem Umfang absetzen können. Diese so genannten Werbungskosten entstehen, um mit der Immobilie Einnahmen zu erzielen.

Hierzu zählen beispielsweise Ausgaben für Anzeigen, um Mieter zu finden, Maklergebühren, verschiedene Versicherungen oder auch die Grundsteuer. Diese Aufwendungen mindern direkt im Entstehungsjahr das zu versteuernde Einkommen und können somit die Steuerlast des Vermieters reduzieren.

Für Vermieter eröffnen sich somit verschiedene Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu nutzen. Dabei ist es wichtig, alle Kosten und Ausgaben genau zu dokumentieren, um sie später korrekt in der Steuererklärung angeben zu können.

So gehen Sie am Besten vor!

Es ist ratsam, sich bei der Steuererklärung nach dem Hausbau professionelle Hilfe zu holen. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen wertvolle Tipps geben und sicherstellen, dass Sie alle Vorteile optimal nutzen können. Insbesondere, wenn es um größere Baumaßnahmen geht, kann eine gut geplante Strategie erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hausbau zwar eine finanzielle Herausforderung ist, es jedoch Möglichkeiten gibt, zumindest einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen. Mit der richtigen Planung und Beratung können Sie von diesen Vorteilen optimal profitieren.

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